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Abrechnung

Deutsche Steuer-Begriffe — Schnell-Referenz

Wenn du als deutscher Verkäufer auf Amazon und mit Sellerwerk arbeitest, tauchen ein paar Steuer-Fachbegriffe immer wieder auf — auf Sellerwerk-Rechnungen, in den Setup-Anleitungen und wenn du zwischen Heimatmarkt und EU-Ausland verkaufst. Diese Seite ist die Schnell-Referenz, kein Steuerberater-Ersatz.

Wichtig: Sellerwerk wendet diese Regeln auf unsere eigenen Rechnungen an dich an, meldet aber nicht deine Umsatzsteuer für dich. Das bleibt der Job deines Steuerberaters. Wenn dir hier etwas widerspricht, was dein Steuerberater sagt — dein Steuerberater hat recht.

Begriffe

USt (Umsatzsteuer)

Die deutsche Bezeichnung für „VAT" (Value Added Tax). Wird beim Verkauf an Endkunden in der Regel mit 19% (Standard) oder 7% (ermäßigt, z.B. Bücher) erhoben. In Sellerwerk- Reports siehst du standardmäßig Netto-Zahlen (vor USt), nicht Brutto.

USt-IdNr. (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)

Eindeutige Nummer für innergemeinschaftliche EU-Geschäfte (z.B. DE123456789). Du beantragst sie beim Bundeszentralamt für Steuern. In Sellerwerk hinterlegst du sie unter Einstellungen → Abrechnung → Steuer-Einstellungen — wir prüfen sie über die EU-VIES-Datenbank und wenden sie auf deine Sellerwerk- Rechnungen an.

Reverse-Charge

Steuer-Verfahren bei grenzüberschreitenden EU-B2B-Leistungen: Die Steuerschuld geht vom Verkäufer auf den Empfänger über. Wenn Sellerwerk (in Deutschland ansässig) Software-Leistung an dich (z.B. mit AT- oder NL-USt-IdNr.) verkauft, weisen wir auf der Rechnung „Reverse-Charge" aus statt USt zu berechnen — du meldest die USt selbst in deinem Heimatland.

B2B-Leistung

Geschäftskunden-Leistung (Business-to-Business). Im Gegensatz zu B2C (Business-to-Consumer, an Endkunden). Sellerwerk-Abos sind B2B-Leistungen — die USt-Behandlung unterscheidet sich von Endkunden-Verkäufen.

Innergemeinschaftliche Lieferung / Leistung

Verkauf oder Leistung über EU-Grenzen hinweg, aber innerhalb der EU (z.B. DE → AT). Hat eigene Regeln (Reverse-Charge bei B2B mit gültiger USt-IdNr., Versandhandelsregelung bei B2C ab bestimmten Grenzwerten).

OSS (One-Stop-Shop)

EU-Verfahren, mit dem du USt für B2C-Verkäufe in mehreren EU-Ländern zentral in Deutschland anmelden kannst (statt sich in jedem Zielland einzeln registrieren zu müssen). Für Amazon-FBA-Verkäufer wichtig wenn du in DE/FR/IT/ES gleich- zeitig über Amazon verkaufst. Anmeldung über Bundeszentralamt für Steuern.

Kleinunternehmer-Regelung (§19 UStG)

Wenn dein Vorjahres-Umsatz unter 22.000 € lag und das laufende Jahr voraussichtlich unter 50.000 € bleibt, kannst du wählen keine USt zu erheben — auf deinen Rechnungen steht dann „keine USt nach §19 UStG ausgewiesen". Hinweis: bei Sellerwerk-Bezug von einem Anbieter ohne USt-IdNr. ist Reverse-Charge nicht anwendbar — du zahlst dann deutsche USt brutto.

FBA-Gebühren (Fulfillment by Amazon)

Amazons Gebühren für Lager + Versand: Pick & Pack, Storage, Long-Term-Storage, Return-Processing. Sellerwerk zieht diese in der Profitability-Ansicht vom Umsatz ab — sie sind nicht „USt-Begriffe", aber prägen deine Margen-Berechnung zusammen mit der USt.

Vorsteuer

USt, die du selbst beim Einkauf von Waren oder Leistungen gezahlt hast (z.B. auf deine Sellerwerk-Rechnung). Die kannst du in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung von der erhobenen USt abziehen — der Saldo ist deine Zahllast oder Erstattung. (Funktioniert nicht bei Kleinunternehmer-Regelung.)

Drittland

Länder außerhalb der EU. Für Amazon-Verkäufer relevant: UK (seit Brexit Drittland), Schweiz, US-Marktplatz. Andere USt-/Zoll-Regeln als innergemeinschaftliche EU-Verkäufe. Sellerwerk verarbeitet UK-Daten als separaten Marketplace (siehe Multi- Country-Kampagnen).

Sellerwerk-Rechnungen — was steht typisch drauf

  • Deutscher Kunde mit gültiger USt-IdNr. oder ohne: Sellerwerk berechnet 19% deutsche USt. Du ziehst sie als Vorsteuer ab.
  • EU-Kunde (z.B. AT, NL, FR) mit gültiger USt-IdNr.: Reverse-Charge. Sellerwerk berechnet keine USt, du meldest die USt in deinem Heimatland.
  • EU-Kunde ohne USt-IdNr. (Privat oder Klein-Unternehmer): Sellerwerk berechnet ggfs. die USt deines Heimatlandes (B2C-EU-Versand- handelsregeln).
  • Drittland-Kunde (UK, CH, US): keine deutsche USt. Du klärst Import-USt/Reverse-Charge-Pendant mit deinem lokalen Steuerberater.

Was Sellerwerk NICHT für dich macht

  • Keine USt-Voranmeldung. Wir melden nur unsere eigenen Verkäufe an dich, nicht deine Verkäufe an Endkunden.
  • Keine OSS-Anmeldung. Wenn du EU-weit über Amazon-FBA verkaufst, registrierst du dich selbst beim Bundeszentralamt für Steuern.
  • Keine Steuerberatung. Bei konkreten Fragen sprich mit deinem Steuerberater — wir haben keine Berufs-Zulassung.

Hilfreiche Links

Verwandt

Setup für amazon.de — wo du deine USt-IdNr. in Sellerwerk hinterlegst. Preise & Abrechnung — wie Sellerwerk-Rechnungen erstellt und versendet werden. Deutscher Markt — Patterns — DACH-Expansion (AT auf amazon.de, CH separat).

Steuer-Frage die hier nicht steht? support@sellerwerk.de — wir bauen sie hier ein, wenn sie für mehrere User relevant ist.

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